Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Die Zuwendung muss eindeutig als Spende bzw. als Fördermitgliedsbeitrag gekennzeichnet sein. Falls wir Ihren Beitrag im Lastschriftverfahren einziehen dürfen, ist diese Zweckbestimmung erkennbar sichergestellt.

In den Wochen nach dem Jahreswechsel kümmern wir uns um die Ausstellung von Spendenbescheinigungen. Alle Spenden über 300 Euro erhalten von uns automatisch  eine Zuwendungsbestätigung.

Für Spenden bis 300 Euro gelten seit 2021 vereinfachte Nachweispflichten (zuvor: bis 200 Euro). Beträgt die Spende maximal 300 Euro, verlangt das Finanzamt nicht zwingend eine Spendenbescheinigung. Hier genügt eine Buchungsbestätigung von der Bank, die der Spender als Nachweis zusammen mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einreicht.

Wenn ihr dennoch eine Spendenbescheinigung benötigt, sagt uns bitte Bescheid.

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir nur Spenden-Bescheinigungen über 300,- Euro automatisch erstellen, um die Portokosten gering zu halten.

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift anzugeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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